Wir bieten zur Vermietung (Familien-, Betriebsfeiern u.a.) unsere Vereinsräume im Erdgeschoss des Zinsspeichers an.
Im Zinsspeicher stehen zur Verfügung :
- Vereinsraum ca. 40 Personen
- Museumswerkstatt ca. 50 Personen
Absprachen bitte mit Herrn Sören Trebeß
Telefon: 036692/37472 oder 017621515303
Eckdaten Nutzungsvereinbarung:
Vertrag über die beschränkte und befristete Nutzung von Räumen im Erdgeschoss des Gebäudes „Zinsspeicher Thalbürgel“, Am Klosterteich 4, 07616 Bürgel OT Thalbürgel.
Nutzungsgegenstand:
1. Vereinsraum mit Küche, einschl. Toiletten und Vorraum 100€
2. Museumswerkstatt, einschl. Benutzung Toiletten und Vorraum 80€
3. Freifläche um Backofen, einschl. Benutzung Toiletten und Vorraum 40€
4. Gesellschaftsraum und Museumswerkstatt (siehe Punkt 1 und 2) 140€
Die Endreinigung erfolgt in Eigenleistung oder gegen Gebühr vom Verein.
Die Nutzung erfolgt zu den in Folge genannten Bedingungen.
a) Der Vermieter stellt dem Mieter die gebuchten Nutzungsflächen des Zinsspeichers Thalbürgel in einem gereinigten, geordneten und nutzungsfähigen Zustand zur Verfügung.
b) Der Mieter übernimmt für die Nutzungsdauer die Verantwortung für das im Zusammenhang mit seiner Nutzung stehenden Geschehen im und am Gebäude. Er haftet für Sach- und Personenschäden, die im Rahmen der Nutzung auftreten.
c) Die Nutzung durch den Mieter ist ausschließlich nach Art, Inhalt und Umfang gemäß gebuchter Nutzung zulässig. Generell sind alle die Nutzungen unzulässig, die mit erhöhten Gefährdungen für Personen und Sachwerten verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere der Umgang mit offenem Feuer und Licht im Gebäude sowie auch der Umgang mit pyrotechnischen Artikeln in- und außerhalb des Gebäudes.
d) Die Nutzung der Museumswerkstatt, des Vereinsraumes sowie der Freifläche am Backofen für Veranstaltungen schließt grundsätzlich die Benutzung des Eingangsbereiches und der Toiletten ein. Die Nutzung der im Vereinsraum eingeordneten Küche mit Kücheneinrichtung ist nur dann zulässig, wenn sie als Nutzungsgegenstand vereinbart ist. Wird die Küche entgegen der Vertragsvereinbarung durch den Mieter benutzt, wird hierfür ein entsprechendes Nutzungsentgelt nacherhoben.
e) Die Räume dürfen nur zur vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Eine Überlassung bzw. Untervermietung an Dritte als Veranstalter ist nicht gestattet.
f) Es sind die Ruhezeiten entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bürgel in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Diese sind wie folgt einzuhalten:
a. an Werktagen von 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
b. täglich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (Nachtruhe).
Für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
Es sind die Sperrzeiten gemäß Thüringer Gaststättengesetz von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten.
g) Die zur Nutzung überlassenen Räume und Flächen sind nach der Nutzung durch den Mieter ordnungsgemäß zu reinigen und wieder in den übergebenen Zustand herzurichten, sofern hierüber nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen ist. Im Falle der Nutzungsüberlassung der Küche und des Küchengeschirrs sind diese durch den Mieter nach der Nutzung ordnungsgemäß zu reinigen und auf- bzw. wegzuräumen, sofern hierüber nicht eine gesonderte Vereinbarung getroffen ist.
h) Der Mieter hat selbst für die ordnungsgemäße Beseitigung der durch seine Raum- und Flächennutzung entstandenen Abfälle zu sorgen.
i) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
j) Vor Beginn der Nutzung werden dem Mieter die Raumschlüssel sowie die zur Nutzung vereinbarten Räume und Einrichtungen durch den Nutzungskoordinator des Vermieters übergeben. Nach Nutzungsbeendigung sind diese durch den Nutzer wieder an den Nutzungskoordinator zurück zu übergeben. Die Termine der Übergabe zur Nutzung sowie die Wiederrückgabe und Abnahme der Räume sind bei Abschluss des Mietvertrages zu vereinbaren.
k) Der Mieter ist verpflichtet, den Nutzungskoordinator über entstandene Schäden in Kenntnis zu setzen. Der Nutzungskoordinator prüft bei der Rückübernahme durch eine Raumabnahme die Sauberkeit und die Ordnung der rückgegebenen Räume und Einrichtungen sowie eventuell entstandene Mängel und Schäden. Im Falle der mangelhaften Reinigung und Wiederherstellung der Ordnung werden die dem Vermieter entstehenden Aufwendungen für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht noch eine Nachbesserung der mangelhaften Leistungen durch den Mieter möglich ist. Im Falle eingetretener Schäden an den Räumen, Raumausstattungen und Inventar werden die Kosten der Instandsetzung bzw. der Ersatzbeschaffung dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
l) Für die Nutzungsüberlassung an den Mieter sowie für zusätzliche vom Mieter gewünschte Dienstleistungen des Vermieters werden Mietentgelte und Kosten gemäß des geltenden Kostenverzeichnisses erhoben. Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Gas (Heizung), Wasser/Abwasser sind im Mietentgelt enthalten.

